Immer, wenn ich wieder davon gehört habe, versuchte ich näheres in Erfahrung zu bringen. Es ist so dass der, welcher erzählt, es vom Kollegen weiss der wiederum einen kennt der von einem gehört hat... Und spätestens jetzt wird’s zum Märchen.
Das letzte und dies in zweierlei Hinsicht das ich darüber in der Zeitung gelesen habe entstammt der 20-min Gratiszeitung.
Erstens: In der 20min stand damals sinngemäss das 2 ältere Damen mit 4 Hunden in Frankreich auf einem Autobahnrastplatz mit Gas betäubt worden seien. Geklaut worden sei folgendes:
Zitat:
2 Smartphones, Designerkleidung, Lautsprecher und eine Batterie – im Wert von 4000 Franken.
Schaut euch den Zeitungsartikel an.
Ja, ich bin so frech und frage mich ob eine Dame welche für ein Foto posiert und wirklich nicht gerade stehen kann, Designerklamotten trägt. Auch frage ich ernsthaft wozu im Artikel die Namen der Hunde explizit erwähnt werden? Es ist doch eher anzunehmen, dass die beiden Damen mit KO-Tropfen betäubt wurden. Wäre diese im Zeitungsartikel erwähnte Geschichte wahr, hätten sich diese Damen innerhalb von kürzester Zeit in medizinische Obhut begeben müssen oder zumindest sollen, zur genauen Abklärung womit sie denn betäubt wurden. Gas ist im menschlichen Körper für rund 24 Stunden nachzuweisen. Dies geschah sicher nicht! Ich als Versicherer würde wegen dieser Unterlassung meine Leistungen Kürzen. Denn es ist für die Strafverfolgungsbehörden ein grosser Unterschied zwischen Diebstahl und und Raub. Was da der Unterschied ist habe ich kurz aufgeführt, macht euch euer eigenes Bild.
Diebstahl (Art. 139 StGB)
Der Täter nimmt eine fremde, bewegliche Sache weg in der Absicht, sich diese anzueignen. Er handelt in der Absicht, sich damit unrechtmässig zu bereichern.
Diebstahl wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Raub (Art. 140 StGB)
Der Täter begeht einen Diebstahl nach Art. 139 StGB indem er für dessen Durchführung folgende Nötigungsmittel einsetzt:
- Anwendung von Gewalt gegen das Diebstahlopfer
- Bedrohung des Diebstahlopfers an dessen Leib und Leben Leib
- Widerstandunfähigmachen des Diebstahlopfers.
Bestrafung im Normalfall: Freiheitsstrafe bis 10 Jahre. Für Raub mit Todesfolge mindestens 10 Jahre.
Also wirklich will das jemand für Waren, die zwar versicherungstechnisch 4000 Franken wert sind, als Hehlerware jedoch nur etwa die Hälfte, wirklich in kauf nehmen? Diebe sind nicht zwangläufig Idioten!
Zweitens: Ein Journalist der so eine Meldung nicht hinterfragt und diese einfach publiziert macht seinen Job nicht richtig!
Schaut euch dazu die Datei «Recherche» an. (nicht von mir)
Kleine Anmerkung meinerseits:
Als die Russen das Moskauer Dubrowka-Theater (am 23. Oktober 2002 in welchem Tschetschenen Geiseln genommen hatten) mit Gas fluteten und es dabei viele Tote gab passierte meiner Auffasung nach folgendes.
Die mit Gas betäubten Leute welche Starben, starben nicht am Gas sondern daran das sich Ihre Muskeln entspannten und Sie sich selbst sozusagen die Luft abstellten. Ein auf einem Stuhl sitzender Mensch der einschläft hebt auch wenn er schläft immer wieder den Kopf. Dazu ist nun mal eine funktionierende Muskulatur notwendig. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man sich mit dem Kopf selbst die Luftzufuhr abstellen. Andere Folgeschäden ohne Todesfolge können zb. Thrombosen sein. Die Blutzirkulation reduzieren oder gar abdrücken kann zu ebensolchen führen. Ich bin kein Mediziner aber mir erscheint dies logisch.